Das Honorar richtet sich nach den folgenden Behandlungsarten: Physiotherapie, Osteopathie und Vitalfeld.
Die Verordnung muss in der Regel vor Behandlungsbeginn beim Chefarzt bewilligt werden. Diese Bewilligung erledigen wir gerne für Sie. Nach einer abgeschlossenen Behandlungsserie erhalten Sie ihre Honorarnote. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Haben Sie eine Zusatzversicherung, die ambulante Leisungen rückerstattet, wird der Selbstbehalt von dieser oft zur Gänze übernommen. Für Fragen stehen wir gerne telefonisch unter 06245/ 88488 zur Verfügung.
Osteopathische Behandlungen sind leider (noch) keine Leistung öffentlicher Krankenkassen. Haben Sie eine Zusatzversicheung abgeschlossen, die ambluante Leistungen übernimmt, wird in den meisten Fällen 80% des Behandlungshonorars rückerstattet. Für eine präventive Osteopathische Behandlung oder eine Osteopathische Befundung ist keine Verordnung erforderlich. Im Falle einer Krankenbehandlung ist aus gesetzlichen Gründen eine Verordung von einem/r Arzt/-in einzuholen. Gerne geben wir Ihnen telefonisch entsprechende Auskunft. 06245/ 88488
Vitalfeldmessungen und -behandlungen sind leider (noch) keine Leistung öffentlicher Krankenkassen. Haben Sie eine Zusatzversicheung abgeschlossen, die ambluante Leistungen übernimmt, wird in vielen Fällen 80% des Behandlungshonorars rückerstattet.
Öffnungszeiten:Mo. - Do. von 7:00 bis 21:00
Fr. von 7:00 bis 14:00